
Indikationen zur Organtransplantation
Die Indikation zur Organtransplantation ist das terminale Versagen eines Organs oder Organsystems, das durch eine anderweitige medikamentöse, intensivmedizinische oder chirurgische Therapie nicht mehr zu beheben bzw. zu beeinflussen ist. Für die Entscheidung bzw. die Listung eines Patienten zur Transplantation, ist nach dem Transplantationsgesetz das jeweilige Transplantationszentrum verantwortlich. In den vergangenen Jahren entwickelten sich Organtransplantationen zu Routineverfahren.
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