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Behandlungsoptionen Gelenkknorpelschäden stellen aufgrund der limitierten operativen Behandlungsmethoden eine besondere Herausforderung dar. Je nach Alter des Patienten und Entstehungsursache gibt es unterschiedliche Behandlungsmethoden. Der Arzt wird basierend auf der Lokalisation, des Schweregrades und der Größe des betroffenen Areals und den daraus resultierenden Beschwerden individuell die passende Behandlungsmethode auswählen. Einbezogen werden auch der Aktivitätsgrad, das Alter und der sportliche Anspruch des Patienten. Eine rechtzeitige Behandlung kann dem Fortschreiten und einer Ausweitung des Knorpelschadens entgegenwirken. Kleinere, oberflächliche Knorpelschäden können, sofern sie einer Therapie bedürfen, im Rahmen einer Arthroskopie durch Glättung (Debridement) behandelt werden. Bei größeren und tieferen Defekten können Verfahren wie zum Beispiel die Mikrofrakturierung bzw. Anbohrung, eine Transplantation von Knorpel-/Knochenzylindern (Osteochondrale Transplantation) oder auch eine Implantation autologer, das heißt körpereigener Knorpelzellen (Autologe Chondrozyten-Implantation / Matrix-gekoppelte Autologe Chondrozyten-Implantation) angewendet werden. Begriffserklärungen Debridement Mikrofrakturierung / Anbohrung Osteochondrale Transplantation (OCT) Autologe Chondrozyten-Implantation (ACI) Das für dieses Verfahren empfohlene biologische Alter reicht von 15 bis 50 Jahren. Ein Grund für die Altersbeschränkung ist, daß Zellen sich ab einem gewissen Alter oft nicht mehr zufriedenstellend vermehren lassen bzw. das „Aneachsen“ der Zellen im Defekt unzureichend sein kann. Es wird zwischen der klassischen ACI - oder auch ACT (Autologe Chondrozyten-Transplantation) genannt - und der der zweiten Generation, der Matrix-gekoppelten ACI, unterschieden. Bei der ACT wird am Unterschenkel ein Stück Knochenhaut (Periostlappen) entnommen und über den gesäuberten (debridierten) Defektbereich genäht. Die die gezüchteten Knorpelzellen enthaltende Flüssigkeit (Zellsuspension) wird dann unter den Periostlappen in den Defekt eingebracht. Durch die Weiterentwicklung der Methode hin zur Matrix-gekoppelten Autologen Chondrozyten-Implantation ist es gelungen, das operative Verfahren wesentlich zu vereinfachen, da hier auf die Entnahme und das Einnähen des Periostlappens verzichtet werden kann. Stattdessen werden die gezüchteten Zellen bereits im Labor auf eine Kollagenmembran aufgebracht. Diese Membran wird dann während der Operation auf die Form und Größe des Knorpelschadens zugeschnitten und mit Hilfe eines speziellen Klebers (Fibrinkleber) in den Defekt geklebt. Sowohl die Membran als auch der Fibrinkleber werden vom Körper vollständig abgebaut. Die Matrix-gekoppelte Autologe Chondrozyten-Implantation ist in Deutschland seit 1998 zugelassen und wurde bereits bei über 6.000 Patienten durchgeführt. |
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