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Behandlungsoptionen

Gelenkknorpelschäden stellen aufgrund der limitierten operativen Behandlungsmethoden eine besondere Herausforderung dar. Je nach Alter des Patienten und Entstehungsursache gibt es unterschiedliche Behandlungsmethoden.

Der Arzt wird basierend auf der Lokalisation, des Schweregrades und der Größe des betroffenen Areals und den daraus resultierenden Beschwerden individuell die passende Behandlungsmethode auswählen. Einbezogen werden auch der Aktivitätsgrad, das Alter und der sportliche Anspruch des Patienten.

Eine rechtzeitige Behandlung kann dem Fortschreiten und einer Ausweitung des Knorpelschadens entgegenwirken.

Kleinere, oberflächliche Knorpelschäden können, sofern sie einer Therapie bedürfen, im Rahmen einer Arthroskopie durch Glättung (Debridement) behandelt werden. Bei größeren und tieferen Defekten können Verfahren wie zum Beispiel die Mikrofrakturierung bzw. Anbohrung, eine Transplantation von Knorpel-/Knochenzylindern (Osteochondrale Transplantation) oder auch eine Implantation autologer, das heißt körpereigener Knorpelzellen (Autologe Chondrozyten-Implantation / Matrix-gekoppelte Autologe Chondrozyten-Implantation) angewendet werden.

Begriffserklärungen

Debridement
Im Rahmen einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) ermittelt der Arzt die Lokalisation des Defekts und entfernt den beschädigten Knorpel. Dadurch wird verhindert, dass sich Teile des verletzten Knorpels lösen, wodurch eine mögliche Irritation im Gelenk, die zu einer Schwellung führt, entsteht. Mit Hilfe des Debridements (Entfernung des beschädigten Knorpels) kann der Befund vorrübergehend gebessert werden der Knorpelschaden als solcher kann jedoch nicht behoben werden.

Mikrofrakturierung / Anbohrung
Bei der Mikrofrakturierung wird das beschädigte Knorpelareal bei einer Arthroskopie von krankhaftem / geschädigtem Knorpelgewebe bis auf die Knochengrenzschicht gesäubert. Anschließend wird diese Knochenlamelle punktuell mit einer Ahle (einem kleinen Dorn) in regelmäßigen Abständen perforiert (durchbrochen), wodurch Blut aus dem Knochenmark in den gesäuberten Defekt eintritt und so ein Blutgerinsel bzw. Blutklumpen entsteht. In diesem sind Stammzellen (Zellen, die sich in unterschiedlichste Zellarten entwickeln können) enthalten, aus denen sich eine Art Ersatzknorpel (Faserknorpel) bilden kann. Dieses Narbengewebe ist im Vergleich zum originären (hyalinen) Gelenkknorpel weicher und bei weitem nicht so druckstabil und elastisch. Aufgrund der biomechanischen Eigenschaften des Faserknorpels eignet sich die Mikrofrakturierung nur für kleinere Defekte von ca. 1-2,5 cm2.

Osteochondrale Transplantation (OCT)
Eine weitere Möglichkeit der operativen Versorgung ausgedehnter Gelenkknorpelschäden ist die Transplantation körpereigener Knorpel-/Knochenzylinder (OTC), auch OATS (Osteochondral Autologous Transplantation System) genannt. Hierbei werden Knorpel-/Knochenzylinder aus wenig belasteten Gelenkbereichen entnommen und paßgenau im sogenannten Press-Fit-Verfahren in den Defektbereich eingesetzt. Sind zur Defektdeckung zwei oder mehr Zylinder notwendig, entsteht ein Mischknorpelgewebe, da die Zwischenräume wiederum mit minderwertigem Faserknorpel aufgefüllt werden. Die Anzahl an Spenderzylindern ist begrenzt, um die Entnahmestelle nicht zu sehr in Mitleidenschaft zu ziehen. Die OCT ist deshalb meist auf eine Defektgröße von bis zu 3 cm2 beschränkt.

Autologe Chondrozyten-Implantation (ACI)
Diese Therapieform bietet die Möglichkeit, auch bei größeren Defekten von mehr als 3 cm2 den Knorpel biologisch zu rekonstruieren. Im Rahmen einer Arthroskopie wird ein kleines Stück Knorpelgewebe am Rand der Gelenkfläche oder an einer anderen wenig belasteten Stelle entnommen. In einem zertifizierten Speziallabor werden die Knorpelzellen (Chondrozyten) aus diesem Gewebestück (Biopsat) isoliert und vermehrt. Diese körpereigenen (autologen) Chondrozyten werden dann bei einem zweiten Eingriff in den gesäuberten Defekt implantiert. Dort vermehren sie sich weiter, produzieren den sie umgebenden Knorpel und füllen dabei den Defekt auf. Der neugebildete Knorpel kommt dem originären Gelenkknorpel hinsichtlich seines Aufbaus und seiner mechanischen Belastbarkeit äußerst nahe bzw. entspricht diesem.

Das für dieses Verfahren empfohlene biologische Alter reicht von 15 bis 50 Jahren. Ein Grund für die Altersbeschränkung ist, daß Zellen sich ab einem gewissen Alter oft nicht mehr zufriedenstellend vermehren lassen bzw. das „Aneachsen“ der Zellen im Defekt unzureichend sein kann.

Es wird zwischen der klassischen ACI - oder auch ACT (Autologe Chondrozyten-Transplantation) genannt - und der der zweiten Generation, der Matrix-gekoppelten ACI, unterschieden. Bei der ACT wird am Unterschenkel ein Stück Knochenhaut (Periostlappen) entnommen und über den gesäuberten (debridierten) Defektbereich genäht. Die die gezüchteten Knorpelzellen enthaltende Flüssigkeit (Zellsuspension) wird dann unter den Periostlappen in den Defekt eingebracht. Durch die Weiterentwicklung der Methode hin zur Matrix-gekoppelten Autologen Chondrozyten-Implantation ist es gelungen, das operative Verfahren wesentlich zu vereinfachen, da hier auf die Entnahme und das Einnähen des Periostlappens verzichtet werden kann. Stattdessen werden die gezüchteten Zellen bereits im Labor auf eine Kollagenmembran aufgebracht. Diese Membran wird dann während der Operation auf die Form und Größe des Knorpelschadens zugeschnitten und mit Hilfe eines speziellen Klebers (Fibrinkleber) in den Defekt geklebt. Sowohl die Membran als auch der Fibrinkleber werden vom Körper vollständig abgebaut. Die Matrix-gekoppelte Autologe Chondrozyten-Implantation ist in Deutschland seit 1998 zugelassen und wurde bereits bei über 6.000 Patienten durchgeführt.

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